Hausordnung der Oberschule Claußnitz

 

1. Ordnung des Tagesablaufes

 

*Der Unterricht beginnt 7:30 Uhr.

*Die Schule wird durch den Haupteingang betreten und verlassen.

*Der Einlass zur 1. Unterrichtsstunde erfolgt 7:15 Uhr. Bei extremer Witterung besteht die Möglichkeit für Schüler ab 7:00 Uhr den GTA-Raum im Erdgeschoss aufzusuchen.

*Fünf Minuten vor Schulbeginn ist jeder Schüler im Unterrichtsraum.

*Nach Unterrichtsschluss bzw. nach der Ganztagsbetreuung verlassen alle Schüler das Schulgebäude/ Schulgelände.

*Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet.

*Besucher und Gäste melden sich im Sekretariat an. Für diese Personen gilt die Hausordnung.

*Anderen Personen ist der Aufenthalt im Schulgebäude/auf dem Schulgelände untersagt.

*Verboten sind Werbung, Warenverkauf und Aushängen von Plakaten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

*Erscheint der unterrichtende Lehrer fünf Minuten nach Stundenbeginn nicht zum Unterricht, so meldet dies der Klassensprecher/ Stellvertreter im Sekretariat.

*In Freistunden halten sich die Schüler in den zugewiesenen Räumen auf.

*Garderobe ist an den vorgesehenen Garderobenhaken bzw. im Spind abzulegen.

*Unfälle (auch Bagatellen) und Verletzungen sind sofort einem Erwachsenen anzuzeigen. Dieser meldet den Vorfall unverzüglich im Sekretariat.

Beim Betreten des Schulgeländes sind das Handy und alle anderen elektronischen Geräte zum Aufnehmen o. Abspielen von Musik o. anderen Daten abzuschalten. Die Nutzung ist während des gesamten Schultages (einschließlich der Pausen) nicht gestattet. Verstöße werden geahndet.

 

2. Pausenregelung

 

*Mit dem Vorklingeln begibt sich jeder Schüler an seinen Platz und legt seine Unterrichtsmaterialien bereit.

*Der Wechsel in die Fachräume erfolgt mit dem Vorklingeln.

*Fachräume werden nur mit dem Fachlehrer betreten.

*In den Pausen sind die Fenster in den Unterrichtsräumen geschlossen.

*Für die Schüler der Klassen 5/6 ist in der Frühstückspause Hofpause. In der Mittagspause ist für alle Schüler Hofpause. Ausnahme ist jeweils schlechte Witterung. Es entscheidet die Aufsicht führende Lehrkraft.

Aus Sicherheitsgründen (Fluchtweg) ist die Treppe am Haupteingang in der Pause kein Aufenthaltsort.

 

3. Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude und Schulgelände

 

Alle Schüler sind mitverantwortlich für Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude, im Schulgelände und an den Bushaltestellen. Alle Schüler verhalten sich ruhig, diszipliniert und umsichtig.

*Das Kaugummikauen ist im Unterricht untersagt.

*Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.

*Jeder Schüler achtet auf Sauberkeit und Ordnung in den Toiletten und verlässt diese sofort nach Benutzung in sauberem Zustand.

*Im Schulhaus wird nicht gerannt.

*Schüler, die gegen Sauberkeits-und Hygienevorschriften verstoßen, können zu zumutbaren Reinigungsarbeiten herangezogen werden.

*Jeder Schüler stellt seinen Stuhl nach der letzten Stunde hoch.

*Der Ordnungsdienst säubert die Tafel, kurbelt den Sonnenschutz hoch und ist für das ordnungsgemäße Verlassen des Zimmers verantwortlich. Er verlässt als Letzter das Zimmer.

* Die Außenanlagen werden pfleglich behandelt.

*Den Weisungen der Aufsicht führenden Lehrer, der Schüleraufsicht und des technischen Personals ist Folge zu leisten.

* Die im Speisesaal aushängenden Regeln sind einzuhalten.

 

4. Regelungen zum Schutz von Personen

 

Die Sicherheit aller Personen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist oberstes Gebot.

*Gewaltausübung gegen Schüler und Erwachsene ist tabu.

*Das Werfen mit Schneebällen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

*Das Mitführen und der Genuss von alkoholischen Getränken, Suchtmitteln (auch Energy-Drinks) und allen Stoffen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, sind verboten.

*Das Rauchen ist untersagt, ebenso das Mitbringen von Tabakwaren, Feuerzeugen und Zündhölzern.

*Das Zeigen, Anbringen, Verteilen und Veröffentlichen von extremistischem Gedankengut (Zeichen, Symbole, Gegenstände) als Bild-, Text-, Ton- oder Werbematerial oder auf Kleidung wird nicht geduldet und zieht in der Regel eine Strafanzeige nach sich.

*Aufnäher, T-Shirts usw., die zu Hass und Gewalt aufrufen sowie für Drogen werben (auch Alkohol und Nikotin) oder sexistische Inhalte haben, sind nicht gestattet.

*Rassistische und antidemokratische Äußerungen werden nicht geduldet.

*Das Mitbringen von Waffen aller Art (auch Taschenmesser und Attrappen), Feuerwerkskörpern sowie Laserpointern ist nicht gestattet und hat einen sofortigen Einzug zur Folge.

 

5. Regelungen zum Schutz von Eigentum

 

*Pflegliche Behandlung von Mobiliar und Einrichtungsgegenständen ist Pflicht.

*Werden Schäden festgestellt, so sind diese umgehend dem Fachlehrer, den technischen Kräften oder der Schulleitung zu melden.

*Bei mutwilliger Zerstörung/ Beschädigung von Schuleigentum wird gegenüber den Erziehungsberechtigten des Verursachers Schadenersatz gefordert.

*Das persönliche Eigentum eines jeden am Schulleben Beteiligten ist unantastbar!

*Geldbeträge und Wertgegenstände sind sorgfältig aufzubewahren.

*Bei Verlust oder Beschädigung persönlichen Eigentums ist dies vor Verlassen der Schule anzuzeigen. Der Schulträger übernimmt keine Haftung für alle Gegenstände, die nicht für den Unterricht notwendig sind. Das gilt auch für Fahrräder und Fahrzeuge, die auf dem Schulgelände abgestellt werden.

*Der Stellplatz für Fahrräder wird nur zum Abstellen bzw. Abholen betreten.

*Im gesamten Schulgelände besteht Fahrverbot.

*Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist entsorgt.

 

6. Pädagogische Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung

 

Bei Verstößen gegen die Hausordnung kommen nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit Erziehungs-oder Ordnungsmaßnahmen entsprechend § 39 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen zur Anwendung.

 

7. Rechtliche Grundlagen

 

Das Hausrecht üben der Schulleiter und sein Stellvertreter aus.

Schulträger ist die Gemeinde Claußnitz. Der Schulleiter ist berechtigt, im Ausnahmefall das Ausüben des Hausrechts auf eine Lehrkraft zu übertragen.

Der Besuch der Schule wird auf der Grundlage des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen, der Schulordnung für Oberschulen sowie durch die Schulbesuchsverordnung geregelt.

Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz beschlossen. Grundlegende Änderungen bedürfen der Zustimmung dieser. In begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung eine Ergänzung oder Aussetzung anweisen.

Diese Hausordnung wurde am 26.04.2016 durch die Schulkonferenz beschlossen und tritt am 17.05.2016 in Kraft.

 

B. Möbius-Krämer

Schulleiterin